Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung
Sämtliche Angebote der Firma Filestage GmbH (nachfolgend auch „Filestage“ oder „Provider“ genannt) richten sich ausschließlich an Industrie, Unternehmen, Behörden, öffentliche oder karitative Einrichtungen, Vereine, Verbände, Handwerk, Handel und freie Berufe, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Überlassung von Software durch den Provider zur Nutzung durch den Kunden über eine Datenfernverbindung. Bei der Software handelt es sich um „Filestage“, die vom Provider entwickelt wurde und folgende Funktionalität besitzt: Das Speichern, Teilen, Kommentieren von Mediendateien und die Verwaltung von Medienprojekten.
Die Software beinhaltet verschiedene Module, die innerhalb der Software in sich abgegrenzte Funktionen darstellen.
§ 2 Softwareüberlassung
(1) Der Provider stellt dem Kunden die Nutzung der in der Anlage „Softwarespezifikation“ bezeichneten Software „Filestage“ (nachfolgend „Software“ genannt) in dem dort näher beschriebenen Funktionsumfang und unter den dort ebenfalls genannten Funktionsvoraussetzungen zur Verfügung. Die Software wird von dem Provider an dem in der Anlage „Softwarespezifikation“ vereinbarten Übergabepunkt (Schnittstelle des vom Provider betriebenen Datennetzes zu anderen Netzen) zur Nutzung bereitgestellt. Die Software verbleibt dabei auf den IT-Systemen des Providers. Vom Provider nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem vom Provider betriebenen Übergabepunkt ins Internet. Der Provider stellt dem Kunden darüber hinaus Speicherkapazität – gemäß Definition in der Anlage „Softwarespezifikation“ – auf seinen IT-Systemen für die entstehenden Anwendungsdaten der Software zur Verfügung.
(2) Der Provider entwickelt die Software kontinuierlich weiter. Es werden im Rahmen der Weiterentwicklung Fehler behoben und neue Funktionen hinzugefügt. Einen Anspruch auf neue Funktionen hat der Kunde nicht, es sei denn dies wurde explizit vereinbart. Der Provider ist berechtigt, der Software weitere Funktionen hinzuzufügen.
(3) Der Provider überlässt dem Kunden die Anwendungssoftware am Übergabeort mit einer wie folgt definierten Nutzungsverfügbarkeit.
- Mo 00:00 Uhr – So 24:00 Uhr, 99,1%
- Kunden im Enterprise-Tarif können ein erweitertes Uptime SLA mit Filestage schließen.
Der Provider kann den Dienst für einen definierten Zeitraum zur Durchführung von Wartungsarbeiten unterbrechen. Der Kunde darf seine Zustimmung zu diesen Unterbrechungen nicht unberechtigt verweigern. Filestage wird versuchen, Administratoren mindestens 8 Stunden im Voraus über eine geplante Ausfallzeit, die länger als 60 Minuten dauert, zu informieren.
Die folgenden Ausfallzeiten werden nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet:
- Geplante Ausfallzeiten/Wartung
- Alle Ereignisse höherer Gewalt und andere Faktoren, die außerhalb der Kontrolle von Filestage liegen
- Internetausfälle und Fehlfunktionen
- Handlungen oder Unterlassungen des Kunden und seiner Benutzer
- Durchsetzung von Vorschriften
Filestage bietet die Möglichkeit im Rahmen eines Enterprise Lizenzvertrages ein erweitertes Support- und Service Level Agreement abzuschließen. Bei Interesse an einem SLA können Kunden sich direkt an priority.support@filestage.io richten.
§ 3 Software Support
Der Kunde kann sich jederzeit an den Filestage-Support wenden oder das Help Center nutzen, um Fragen zu klären.
Filestage garantiert die folgenden Supportzeiten:
Art der Supportanfrage | Kommunikationskanal | Supportzeiten | Erste Reaktionszeit |
---|---|---|---|
Eine Frage zur Funktionalität, den Servicemodalitäten, Feedback zur Anwendung oder Verbesserungsvorschläge. | E-Mail: support@filestage.io | Montag 8:00 h bis Freitag 21:00 h CET | Während der Supportzeiten innerhalb von 8h. |
Nichtverfügbarkeit oder Fehlverhalten der Applikation. | E-Mail: support@filestage.io | Montag 8:00 h bis Freitag 21:00 h CET | Während der Supportzeiten innerhalb von 8h. |
Filestage bietet die Möglichkeit im Rahmen eines Enterprise Lizenzvertrages ein erweitertes Support- und Service Level Agreement abzuschließen. Bei Interesse an einem SLA können Kunden sich direkt an priority.support@filestage.io richten.
§ 4 Anmeldeberechtigung
(1) Die Nutzung der Software setzt die Registrierung voraus. Ein Anspruch auf Nutzung der Software besteht nicht. Der Provider ist berechtigt, Nutzungsanträge ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
(2) Die Anmeldung ist dem Kunden nur erlaubt, wenn er volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Minderjährigen Personen ist eine Anmeldung untersagt. Bei einer juristischen Person muss die Anmeldung durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen.
§ 5 Anmeldung auf dem Portal
(1) Die während des Anmeldevorgangs vom Provider erfragten Kontaktdaten und sonstigen Angaben müssen vom Kunden vollständig und korrekt angegeben werden. Bei der Anmeldung einer juristischen Person ist zusätzlich die vertretungsberechtigte natürliche Person anzugeben.
(2) Nach Angabe aller erfragten Daten durch den Kunden werden diese von dem Provider auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sind die Angaben aus Sicht des Providers korrekt und bestehen aus Sicht des Providers keine sonstigen Bedenken, schaltet der Provider den beantragten Zugang frei und benachrichtigt den Kunden hiervon per E-Mail. Die E-Mail gilt als Annahme des Nutzungsantrags. Der Kunde muss seine Freischaltung durch Anklicken des in der E-Mail enthaltenen Links innerhalb von 24 Stunden bestätigen.
§ 6 Aktualisierung der Kundendaten
Der Kunde ist dazu verpflichtet, seine Daten (einschließlich seiner Kontaktdaten) aktuell zu halten. Tritt während der Dauer der Nutzung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so hat der Kunde die Angaben unverzüglich online in seinen persönlichen Einstellungen zu korrigieren. Sollte dem Kunden dies nicht gelingen, so kann er die geänderten Daten per E-Mail oder Telefax mitteilen.
§ 7 Onlinehandbuch
(1) Der Provider stellt ein Online-Handbuch für die Benutzung der Software zur Verfügung. Der Provider entscheidet im eigenen Ermessen ob Änderungen an der Software eine Ergänzung und/oder Änderung des Online-Handbuchs notwendig machen.
§ 8 Datenspeicherung und –übernahme
(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, auf der für ihn vom Provider eingerichteten Speicherkapazität Daten abzulegen, auf die er im Zusammenhang mit der Nutzung der überlassenen Software zugreifen kann. Der Provider schuldet lediglich die Zurverfügungstellung von Speicherplatz zur Nutzung durch den Kunden. Ihn treffen hinsichtlich der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.
(2) Der Umfang des dem Kunden zur Verfügung stehenden Speicherplatzes ist in der Anlage „Softwarespezifikation“ definiert.
§ 9 Verarbeitung personenbezogener Daten
(1) Verarbeitet der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten, so ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Der Provider wird die vom Kunden übermittelten Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten. Sofern er der Ansicht ist, dass eine Weisung des Kunden gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, wird er den Kunden hierauf unverzüglich hinweisen. Der Provider bietet dem Kunden die verschlüsselte Übermittlung der Daten an. Im Übrigen regelt der Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung die weiteren Details der Verarbeitung der personenbezogenen Daten.
(2) Der Provider wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.
§ 10 Datenherausgabe
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht sowie das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) stehen dem Provider hinsichtlich der Daten des Kunden nicht zu.
(2) Der Provider wird die bei ihm vorhandenen Kundendaten 30 Tage nach der im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung erfolgten Übergabe der Daten an den Kunden löschen, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, dass die ihm übergebenen Daten nicht lesbar oder nicht vollständig sind. Das Unterbleiben der Mitteilung gilt als Zustimmung zur Löschung der Daten. Der Provider wird den Kunden bei Übermittlung der Daten auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
§ 11 Änderungen der Software und von Modulen
Der Provider ist jederzeit berechtigt, unentgeltlich bereitgestellte Module zu ändern, neue Module unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Module einzustellen. Der Provider wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen der Kunden Rücksicht nehmen.
§ 12 Datensicherung
Der Provider wird eine arbeitstägliche (Montag – Freitag, auch an Feiertagen) Sicherung der Daten des Kunden auf dem IT-System durchführen. Die Sicherungen werden jeweils circa 1 Woche vorgehalten und anschließend gelöscht. Die Sicherung des Providers stellt keine Leistungspflicht des Providers dar. Der Kunde kann die vorhandenen Mediendateien herunterladen und somit eine Sicherung durchführen.
§ 13 Zugriffsberechtigungen
Der Kunde erhält für jeden der von ihm in Anspruch genommenen Nutzeraccount eine Zugriffsberechtigung, bestehend aus der E-Mailadresse des Kunden und einem Passwort. E-Mailadresse und Passwort dürfen vom Kunden nur den von ihm berechtigten Nutzern mitgeteilt werden und sind im Übrigen geheim zu halten.
§ 14 Mitwirkungsleistungen des Kunden
(1) Der Kunde übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen und dem vom Provider definierten Datenübergabepunkt herzustellen. Der Provider ist berechtigt, den Datenübergabepunkt jederzeit neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zu ermöglichen. Der Kunde wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen.
(2) Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen des Providers ist davon abhängig, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software entsprechen und die vom Kunden zur Nutzung der Software berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Software vertraut sind. Im Übrigen wird er zur Nutzung der Leistungen des Providers nur solche Hard- und Software einsetzen, die den in der Anlage „Softwarespezifikation“ genannten Mindestanforderungen entspricht. Die Konfiguration seines IT-Systems ist Aufgabe des Kunden. Der Provider bietet an, ihn hierbei aufgrund einer gesonderten Vereinbarung entgeltlich zu unterstützen.
§ 15 Verwendung von Marken, Namen und Logos
(1) Der Kunde räumt dem Provider das Recht ein Unternehmenskennzeichen, Namen, Marken und Logos des Kunden („Zeichen“) nach Maßgabe der folgenden Absätze zu nutzen.
(2) Der Verkäufer ist berechtigt die Zeichen zu Werbe- und Präsentationszwecken zu nutzen. Insbesondere darf der Provider die Zeichen zu Präsentations- und Werbezwecken auf der Firmen-Website sowie auf weiteren durch den Provider betrieben Websites und Portalen, in Prospekten, Flyern, Zeitungen, Zeitschriften, auf Messen und auf Veranstaltungen jeder Art nutzen.
(3) Der Kunde räumt dem Provider dieses Recht unentgeltlich ein.
(4) Der Kunde kann die Rechteeinräumung jederzeit schriftlich widerrufen, sofern er ein berechtigtes Interesse geltend macht. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei Insolvenz, Geschäftsaufgabe, Geschäftsveräußerung oder sofern ein Dritter einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Kunden in Bezug auf die Nutzung der Zeichen geltend macht.
§ 16 Nutzungsrechte an der Software
(1) Der Kunde erhält an der Software einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
(2) Der Kunde nutzt die Software auf dem IT-System des Providers. Eine Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die Software nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten durch eigenes Personal nutzen.
(3) Der Kunde nutzt die Software nur durch die vertraglich vereinbarte Anzahl von Personen gleichzeitig.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Software vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern der Provider sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist.
(5) Sofern der Provider während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Software vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
(6) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Software über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Software Dritten zugänglich zu machen (hiervon ausgenommen ist die berechtigte Nutzung durch Mitarbeiter). Insbesondere ist es nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.
(7) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Software durch Unbefugte zu verhindern.
(8) Der Kunde haftet dafür, dass die Software nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere Anwendungsdaten, erstellt und/oder auf dem IT-System des Providers gespeichert werden.
(9) Verletzt der Kunde die Regelungen in Absatz 1 – 8 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Provider nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung des Kunden den Zugriff des Kunden auf die Software sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.
(10) Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Absatz 8 ist der Provider berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu löschen. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde dem Provider auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen. Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung des Providers weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Absatz 1 – 8, und hat er dies zu vertreten, so kann der Provider den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
(11) Hat der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten, so kann der Provider Schadensersatz geltend machen.
§ 17 Vergütung
(1) Die Vergütung erfolgt pro Nutzeraccount und ggf. pro Modul je Monat. Die Preise können der Preisliste des Providers entnommen werden.
(2) Vergütungen werden zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet.
(3) Die Vergütung ist monatlich bzw. jährlich (je nach Vereinbarung) im Voraus zur Zahlung fällig.
(4) Gewährt der Provider die zeitweise kostenlose Nutzung der Software oder Testmonate so entsteht keine Zahlungspflicht für den jeweiligen Zeitraum.
(5) Zahlungen erfolgen durch die jeweils angebotenen Zahlungsarten. Der Provider kann im Einzelfall Zahlungsarten ausschließen.
§ 18 Buchung weiterer kostenpflichtiger Module
Der Provider bietet innerhalb der Software weitere kostenpflichtige Module an. Die hierfür geltenden Preise werden dem Kunden direkt online angezeigt. Soweit die Inanspruchnahme weiterer Module kostenpflichtig ist, erhält der Kunde jeweils vor Eröffnung der Zugriffsmöglichkeit auf das jeweilige Modul online eine Mitteilung über die entstehenden Kosten, die Zahlungsbedingungen und die weiteren relevanten Details. Erst hiernach hat der Kunde die Möglichkeit, das jeweilige Modul verbindlich zu beauftragen.
Bitte beachten Sie: Mit dem Klick auf den entsprechenden Button erklären Sie verbindlich, das jeweilige Modul in Anspruch nehmen zu wollen. Hierdurch nimmt der Kunde das Angebot des Providers über die Zurverfügungstellung des kostenpflichtigen Moduls verbindlich an, und es entsteht ein weiteres Vertragsverhältnis. Auch für dieses Vertragsverhältnis gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie ggf. weitere Bedingungen, über welche der Provider den Kunden vor Buchung des Moduls informieren wird. Wenn Sie das kostenpflichtige Modul nicht in Anspruch nehmen möchten, so kehren Sie durch Klick auf den entsprechenden Button oder durch den „zurück“-Button Ihres Browsers zur Ursprungsseite zurück.
§ 19 Einstellen von eigenen Inhalten durch den Kunden
(1) Soweit als Funktionalität auf dem Portal verfügbar, darf der Kunde unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen Inhalte im Rahmen der Softwarenutzung einstellen.
(2) Mit dem Einstellen von Inhalten räumt der Kunde dem Provider jeweils ein unentgeltliches und übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten ein, insbesondere
- zur Speicherung der Inhalte auf dem Server des Providers,
- zur Bearbeitung und Vervielfältigung, soweit dies für die Vorhaltung bzw. Veröffentlichung der jeweiligen Inhalte erforderlich ist, und
soweit der Kunde die von ihm eingestellten Inhalte wieder herunternimmt, erlischt das dem Provider vorstehend eingeräumte Nutzungs- und Verwertungsrecht. Der Provider bleibt jedoch berechtigt, zu Sicherungs- und/oder Nachweiszwecken erstellte Kopien aufzubewahren. Der Provider ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten.
(3) Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Inhalte voll verantwortlich. Der Provider übernimmt keine Überprüfung der Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Kunde erklärt und gewährleistet gegenüber dem Provider daher, dass der Kunde der alleinige Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm eingestellten Inhalten ist, oder aber anderweitig berechtigt ist (z.B. durch eine wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers), die Inhalte einzustellen und die Nutzungs- und Verwertungsrechte nach dem vorstehenden Absatz (2) zu gewähren.
(4) Der Provider behält sich das Recht vor, das Einstellen von Inhalten abzulehnen und/oder bereits eingestellte Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu bearbeiten, zu sperren oder zu entfernen, sofern das Einstellen der Inhalte durch den Kunden oder die eingestellten Inhalte selbst zu einem Verstoß gegen § 14 Abs. 8 geführt haben oder konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es zu einem schwerwiegenden Verstoß gegen § 14 Abs. 8 kommen wird. Der Provider wird hierbei jedoch auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen und das mildeste Mittel zur Abwehr des Verstoßes gegen § 14 Abs. 8 wählen.
§ 20 Vertragslaufzeit
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrages und wird für den vertraglich festgelegten Zeitraum abgeschlossen. Es verlängert sich automatisch gemäß vertraglicher Vereinbarung um den jeweils vertraglich vereinbarten Zeitraum es sei denn eine Partei kündigt den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
(2) Die außerordentliche Kündigung wegen oder im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung ist nur nach vorangegangener schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung möglich.
(3) Ungeachtet der Regelung in Abs. 2 kann der Provider den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht in Verzug ist.
§ 21 Geheimhaltung
(1) Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Durch den Provider vertraulich zu behandeln sind insbesondere die Anwendungsdaten, sollte er von diesen Kenntnis erlangen.
(2) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie
- ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
- der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
- der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist.
(3) Öffentliche Erklärungen der Parteien über eine Zusammenarbeit werden nur im vorherigen gegenseitigem Einvernehmen abgegeben.
(4) Die Verpflichtungen nach Abs. 2 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 2 nicht nachgewiesen ist.
§ 22 Mängelhaftung
(1) Sind die vom Provider erbrachten Leistungen mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist, haftet der Provider gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel.
(2) Der Kunde hat dem Provider Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.
§ 23 Haftung, Haftungsgrenzen
(1) Die Parteien haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
(3) Im Übrigen haftet eine Partei nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung des Providers auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 24 Haftungsbeschränkung für unentgeltliche Nutzung
Sollte dem Kunden durch die unentgeltliche Nutzung der Software (kostenlose Nutzung, Testphase) ein Schaden entstehen, so haftet der Provider nur, soweit der Schaden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software entstanden ist und nur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und grober Fahrlässigkeit des Providers.
§ 25 Änderung der Vertragsbedingungen
Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist der Provider berechtigt, diese Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen. Der Provider wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von vier Wochen zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. Der Provider wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
§ 26 Schlussbestimmungen
(1) Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
(3) Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(4) Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
(6) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist soweit zulässig der Sitz des Providers.
Anlage Softwarespezifikation
Beschreibung
Filestage ist eine Webanwendung, die Abstimmungsprozesse zwischen Medienschaffenden und ihren Auftraggebern vereinfacht.
Nutzer laden Mediendateien bei Filestage hoch. Kunden und Kollegen können die Datei im Webbrowser kommentieren und freigeben.
Funktionalität
Die Webanwendung umfasst das Speichern, Teilen und Kommentieren von Mediendateien sowie die Verwaltung von Medienprojekten.
Technische Anforderungen
Browser
Filestage unterstützt aktuelle Versionen gängiger Webbrowser. Da Filestage auf modernen Webtechnologien basiert, kann das optimale Nutzererlebnis nur auf aktuellen Browserversionen sichergestellt werden. Regelmäßige Browserupdates sind deshalb notwendig.
Da sich Webtechnologien ändern, neue technische Funktionen hinzukommen, ältere Funktionen entfallen und sich Webstandards ändern passt Filestage die kompatiblen Browser jeweils an neue Erfordernisse an. Es ist daher ggf. notwendig den verwendeten Browser zu wechseln, ein Update des Browsers zu installieren und ggf. Plugins zu installieren und aktuell zu halten. Filestage wird bei notwendigen Änderungen diesbezüglich auf Ihre berechtigten Interessen Rücksicht nehmen.
Bandbreite
Für eine reibungslose Nutzung benötigt die Webanwendung eine stetige Internetverbindung. Die Upload- und Downloadgeschwindigkeiten können von der Bandbreite des Nutzers beschränkt werden.
Speicherkapazität
Filestage stellt seinen Nutzern eine limitierte Speicherkapazität in der Webanwendung zur Verfügung. Die Limitierung der Speicherkapazität richtet sich nach dem gewählten Abonnement.
Übergabepunkt
Sofern nicht anders geregelt, wird dem Nutzer die Webanwendung über einen öffentlichen Link zugänglich gemacht. Dieser Link ist über die Homepage des Providers einsehbar.